Dipl. -Ing. (FH) Michael Rinne
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Ingenieurbüro für Bauwesen
Ingenieurbüro für Bauwesen
Seit dem 01.07.1998 wird über die Baustellenverordnung als nationale Umsetzung einer EU-Norm dem Bauherrn als Verursacher einer Baustelle und der damit verbundenen Gefahren eine Mitverantwortung bei deren Vermeidung zugewiesen. Ziel ist eine wesentliche Verminderung der auf einer Baustelle möglichen Unfallgefahren.
Hier finden Sie den Volltext zur Baustellenverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/baustellv/gesamt.pdf,
sowie dazu eine Kurzform/ Erläuterung:
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